Was ist eine Genossenschaft?

Der Grundgedanke einer Genossenschaft ist gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang.

In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften. Dabei soll die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder aus eigener Kraft und nicht durch Unterstützung Dritter bzw. des Staates gelingen. Die Genossenschaft wird von Personen geführt (Vorstand und Aufsichtsrat), die selbst Mitglied der Genossenschaft sind.

Die grundsätzlichen Entscheidungen werden in der Genossenschaft in der Generalversammlung der Mitglieder getroffen. Hier hat jedes Mitglied unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung nur eine Stimme. Dadurch ist die Genossenschaft vor der Dominanz einzelner Mehrheitseigner und damit auch vor „feindlichen Übernahmen“ geschützt.

Die Satzung der Genossenschaft

Die Satzung gibt den Rahmen für die Arbeit der Genossenschaft vor. Hier findet man die genauen Regelungen z.B. für die Generalversammlung, Mitgliedschaft, Geschäftszweck, usw.

Die Satzung der Bürger-Energie Unterkirnach eG finden Sie im Downloadbereich. Hier können Sie sich über unser genaues Vorhaben und unsere Ziele informieren.

Wie werde ich Mitglied?

Ein ordentliches Genossenschaftsmitglied ist eine natürliche oder juristische Person, das als Mitglied an der Gründung einer Genossenschaft teilnimmt oder später in die bestehende Genossenschaft durch eine schriftliche Beitrittserklärung eintritt.

Der Beitritt in die Genossenschaft erfolgt mit einer schriftlichen Beitrittserklärung und Zeichnung eines oder mehrerer Anteile.

Die Mitgliedschaft kann zum Geschäftsjahresende unter Einhaltung der in der Satzung geregelten Frist gekündigt werden. Dabei werden die Mitgliedsanteile – unter Berücksichtigung von Gewinn oder Verlust der Genossenschaft – dem scheidenden Mitglied wieder ausbezahlt.